Wiedereintritt in die katholische Kirche

Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder wollen Menschen wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden. Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig: Begegnungen mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen; die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen möchte; der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis; Schicksalsschläge; die Suche nach dem Lebenssinn oder besondere positive Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen. Die Rückkehr in die Kirche ist in solchen Fällen immer möglich.

Wo kann ich eintreten?

Der Eintritt in die Katholische Kirche ist bei jedem Pfarrer in Deutschland möglich. Es muss nicht unbedingt der Pfarrer Ihres Wohnsitzes sein. Um die Formalitäten zu erledigen, können Sie sich bei uns im Pfarrbüro melden oder einen anderen Termin mit dem Pfarrer vereinbaren.

In Hannover können Sie außerdem auch im Ka-Punkt in der Grupenstraße wiederaufgenommen werden. Dort gibt es eine Wiedereintrittsstelle.
www.ka-punkt.de

Welche Unterlagen brauche ich?

Am besten bringen Sie die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt mit und einen Nachweis, dass Sie getauft sind. Dies kann entweder eine Taufurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Taufbuch sein. Die Kirche, in der Sie getauft sind, stellt Ihnen jederzeit und kostenlos einen solchen Auszug aus und schickt Ihnen den auf Wunsch auch zu. Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Austrittsbescheinigung sein, wird Ihr Wiedereintritt daran nicht scheitern.

Wie erfolgt die Aufnahme?

Nachdem der Bischof von Hildesheim dem Wiedereintritt zugestimmt hat - was aber nur eine Formailtät darstellt - rufen wir Sie an und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für die Wiederaufnahme. Die geschieht in der Regel in einem Gottesdienst der Pfarrgemeinde. Ebenso ist dies in einer eigenen Andacht möglich. Bei der Aufnahme sprechen Sie gemeinsam mit den Anwesenden das Glaubensbekenntnis und werden durch ein Wort des Pfarrers aufgenommen. Wenn Sie noch nicht gefirmt sind und dies nachholen möchten, kann dies bei der Wiederaufnahme geschehen. Selbstverständlich können Sie dafür auch die nächste Firmung durch den Bischof abwarten.

Wer benachrichtigt das Ordnungsamt und das Finanzamt?

Die Benachrichtigung erfolgt auf dem Dienstweg durch die Pfarrgemeinde. Die dazu erforderlichen Meldebögen werden am Ende der Aufnahme unterzeichnet.

Gibt es eine Vorbereitung auf den Schritt?

Die Vorbereitung bzw. Begleitung Ihrer Entscheidung richtet sich nach Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Wünschen. Sie kann Einzelgespräche oder auch den Besuch eines Kurses beinhalten. Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihren Wiedereintritt gestalten wollen. Eine Prüfung müssen Sie in keinem Fall absolvieren.

Weitere Fragen? Unschlüssig?

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email.
www.kircheneintrittsstelle.de