Übertritt zur katholischen Kirche

Sie sind getauft und überlegen sich, katholisch zu werden?
Dann laden wir Sie zu einem unverbindlichen Kontakt- und Informationsgespräch ein. Dabei können Sie mit dem Pfarrer oder einer anderen Person aus dem pastoralen Team - soweit Sie mögen - Ihre Gründe anschauen, was Sie bewegt, Ihre bisherige Kirche oder Glaubensgemeinschaft zu verlassen, und was Sie veranlasst, in die katholische Kirche eintreten zu wollen.

Ein Übertritt sollte so erfolgen, dass Sie in der katholischen Kirche für sich eine religiöse Beheimatung suchen und finden und tiefer in den christlichen Glauben einsteigen wollen. Dafür braucht es eine gewisse Zeit, um die katholische Kirche kennenzulernen und mit dem katholischen Gottesdienst und den katholischen Lebensformen vertraut zu werden.

Dies kann z.B. durch die Teilnahme an einer Katechumenatsgruppe geschehen, in der Sie durch Gespräche mit Gemeindemitgliedern in den katholischen Glauben ein- und zu einem hingeführt werden.

Zum Übertritt in die Katholische Kirche gehört auch ein formaler Akt.
Zum einen ist eine Konversion nicht ohne den Austritt aus der bisherigen Glaubensgemeinschaft beim Bürgerbüro möglich. Dies kann ein nicht ganz leichter Schritt sein, gerade weil damit die bisherige Konfession, in der man aufgewachsen ist, losgelassen wird und für eine gewisse Zeit konfessionslos ist.
Zum anderen ist die Aufnahme in die katholische Kirche beim Bischof zu beantragen. Hierfür sind von Ihrer Seite aus ein Taufnachweis und die Austrittserklärung aus der bisherigen Konfession einzureichen. Den Antrag selbst übernehmen wir gerne für Sie.

Die eigentliche Aufnahme in die Katholische Kirche findet während eines Gottesdienstes statt. Nach dem Bekenntnis des gemeinsamen christlichen Glaubens werden Sie in die katholische Kirche aufgenommen.

Wenn Sie Mitglied einer orthodoxen oder orientalischen Kirche sind, oder in einer Mitgliedskirche der Evangelischen Kirche Deutschlands getauft wurden, wird davon ausgegangen, dass Sie gültig getauft sind. Die Taufspendung ist gegenseitig zwischen den großen Kirchen anerkannt. Sie werden also nicht ein zweites Mal katholisch oder "umgetauft". Nur wenn die Taufe nicht durch Dokument oder Zeugen belegt werden kann, gibt es in Ausnahmefällen eine bedingungsweise Taufe.
Falls Sie in einer christlichen Gemeinschaft getauft wurden, die die Taufe nicht unter Anrufung des Dreifaltigen Gottes spenden, gelten Sie nach katholischem Verständnis nicht als getaufter Christ und werden durch die Taufe auf den Dreifaltigen Gott in die katholische Kirche aufgenommen.

Falls Sie noch nicht gefirmt worden sind, bietet sich Ihnen im Rahmen der Konversion die Möglichkeit, das Sakrament der Firmung zu empfangen. Im Normalfall gehört zu einer Konversion auch die Zulassung zum Sakrament der Eucharistie.

Wie lange Sie für die Konversion brauchen, hängt von den Voraussetzungen und den Vorkenntnissen des katholischen Glaubens ab, die Sie mitbringen. Gerne suchen wir mit Ihnen den für Sie stimmigen Weg.