Einstufung der Kirchen

29. April 2015

Neue Regelung für bauliche Subventionen für Kirchen

Als ?schmerzlich?, aber ?unumgänglich? beschreibt Bischof Norbert Trelle die Umsetzungsprozesse der Strukturplanung ?Eckpunkte 2020? für die Diözese Hildesheim. Die einst im Jahr 2003 von Bischof Dr. Josef Homeyer in Kraft gesetzte Strukturplanung zur Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit der Diözese beinhaltete beim großen Gebäudebestand eine Kostenreduzierung der Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen um 30 Prozent. Um Wert- und Substanzverlust zu vermeiden, wurde deshalb 2008 in einem umfassenden Dialogprozess entschieden, alle Kirchen des Bistums Hildesheim in verschiedene Kategorien einzuteilen und sich bis zum Jahr 2020 von etwa 20 Prozent der Kirchen zu trennen. ?Ziel dieser Maßnahme war es (...) die verbleibenden 80 Prozent auch auf Zukunft hin in einem würdigen Zustand erhalten zu können.?, so Norbert Trelle.

Auf Grundlage dieser Entscheidungen wurden bereits mehr als 50 Kirchen geschlossen, für die aber in den meisten Fällen gute Nachnutzungen gefunden werden konnten. Des Weiteren wird ab sofort nicht mehr zwischen ?A?-, ?B?-, ?C1?- und ?C2?-Kirche unterschieden, sondern in ?Pfarrkirche?, ?Filialkirche? und ?Weitere Filialkirche? kategorisiert, wodurch sich aus dieser Einstufung jeweils unterschiedliche bauliche Investitionen ergeben. Wie bisher werden aber auch Sonderkirchen und denkmalgeschützte Kirchen gesondert genannt. Zusätzlich ist 2015 ein neues Schlüsselzuweisungssystem für das Bistum in Kraft getreten, das eine Pauschalsumme von 7.000 Euro für jede Kirche einer Pfarrei garantiert ?unabhängig von Einstufung und Denkmalschutz.

Für die Pfarrgemeinde St. Heinrich bedeutet das konkret: Die St. Heinrich-Kirche ist eine ?Pfarrkirche?, die auch unter Denkmalschutz steht. Pfarrkirchen haben Vorrang vor allen anderen Kirchen und können nach Prüfung des Einzelfalles auch bauliche Investitionen erhalten, die über den bloßen Erhaltungsbedarf hinausgehen. Ähnlich ist es mit der Basilika St. Clemens. Sie wird als denkmalgeschützte ?Sonderkirche? geführt, die bei baulichen Investitionen vom Bistum subventioniert wird. Anders sieht es hingegen bei der St. Elisabeth-Kirche aus: Sie ist momentan eine denkmalgeschützte ?weitere Filialkirche? mit dem Zusatz ?Überprüfung 2018?. Die Substanzerhaltung, wie Renovierungsmaßnahmen an der Heizung, Elektrik oder am Mauerwerk, wird zwar vom Bistum garantiert. Es besteht aber noch ein Klärungsbedarf bezüglich der pastoralen Entwicklung: Überprüft werden deshalb unter anderem die Anzahl jährlicher Gottesdienste, Gottesdienstmitfeiernden, demografische Daten, Besonderheiten am Standort oder die historische und kulturelle Bedeutung der Kirche.

Mit der Überprüfung 2018 ist die Hoffnung verbunden, dass die St. Elisabeth-Kirche künftig als ?Filialkirche? eingestuft wird, was sich auch positiv auf weitere bauliche Bezuschussungen auswirkt... Weitere Infos online unter: www.bistum-hildesheim.de.