Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahl 2019

31. August 2019

am 09. und 10. November in unserer Gemeinde St. Heinrich

 

Im Jahr 2014 fanden die letzten Wahlen in unseren Gemeinden statt.  Turnusmäßig, alle vier Jahre, wurde dann im letzten Jahr 2018 in unserem Bistum Hildesheim gewählt. In einigen Gemeinden in unserer Region Hannover, die von der Einführung der Pastoralbereiche betroffen wurden, entstand die Überlegung, die Wahl um ein Jahr zu verschieben. Dazu kam in unserem Pastoralbereich eine große personelle Veränderung. So entschieden sich die Gremien von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand in den beiden Gemeinden in einem Brief vom 13.06.2018, den Bischof zu bitten, die Wahl um ein Jahr zu verschieben. Weihbischof Schwertfeger antwortete am 13.08.2018 und teilte mit, dass dem Antrag für die Verschiebung der Kirchenvorstandswahlen entsprochen wird. Am 17.10.2018 antwortete dann auch unser neuer Bischof Heiner Wilmer und entsprach ebenfalls unserem Antrag und wies darauf hin, dass bei der nächsten Gremienwahl wieder an den regulären, für das ganze Bistum geltenden Terminen, die Wahl zum Pfarrgemeinderat durchgeführt werden soll. Die Amtszeiten des PGR und des KV sind entsprechend verkürzt. Dies bedeutet, dass die Amtszeit bei den beiden Gremien jetzt nur drei Jahre beträgt und wir dann 2022 wieder wählen dürfen. Insgesamt haben in unserem Bistum 19 Gemeinden um eine Verschiebung gebeten. Der Kirchenvorstand wird wieder kontingentiert wählen, d.h. 6 St. Heinrich, 5 St. Elisabeth und 3 St. Clemens.

Der PGR hat in seiner Sitzung am 15.05.2019 darüber diskutiert, ob wir wieder kontingentieren und ob zuerst die Ortsteams an den Kirchorten gewählt werden sollen und diese dann eine Vertretung in den PGR entsenden werden oder ob der PGR von der Gemeinde gewählt wird, und dieser dann Vertretungen in die Ortsteams entsendet. Nach einer intensiven Diskussion entschieden wir uns für den Weg, wie auch bei der letzten Wahl, den PGR zu wählen. Aber mit einer Veränderung. Früher bestand der PGR St. Heinrich aus 14 Personen, 6 aus dem Kirchort St. Heinrich, 5 aus dem Kirchort St. Elisabeth und 3 aus dem Kirchort St. Clemens. Wir wollen nun aber die Gleichwertigkeit der Kirchorte betonen und es werden jeweils 4 aus jedem Kirchort in den PGR gewählt. Zukünftig wird also der PGR aus 12 gewählten Vertreterinnen und Vertretern bestehen. Es können aber weitere Personen als weitere Mitglieder berufen werden. Jetzt wird zuerst ein Wahlvorstand aus dem Pfarrer und jeweils zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen aus dem PGR und KV gebildet, der dann für die Kandidatensuche und die Durchführung der Wahl verantwortlich ist. Der Reigen der möglichen Kandidatinnen und Kandidaten ist nun eröffnet. Wenn Sie geeignete Kandidatinnen und Kandidaten kennen, sprechen Sie mich bitte an und ich werde es an den Wahlvorstand weitergeben. Auch der aktuelle PGR und KV haben sich schon Gedanken über Kandidatinnen und Kandidaten gemacht. In einer Informationsschrift des Bistums heißt es:  Diese Gremien sind dazu da, Gemeindemitglieder an der Leitung von Gemeinden und Pfarreien zu beteiligen. Sie sollen ein Ort der Mitverantwortung und Diskussion sein, wo gute und tragfähige Entscheidungen getroffen werden. Für diese Gremien ist es wichtig, dass Menschen sich einbringen – sei es als Kandidat oder Kandidatin oder als Wählerin und Wähler. Das Motto der Gremienwahl 2019 lautet: „Ich glaub. Ich wähl.“ Die Gemeinden haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert, deshalb braucht es für diese Gremien Gemeindemitglieder, die sich zur Kandidatur stellen. Die Mitarbeit in diesen Gremien ist eine interessante Aufgabe, die viele Entscheidungsmöglichkeiten und große Verantwortung beinhaltet.“

Ich hoffe, wir bekommen viele geeignete Frauen und Männer zusammen, damit wir die Zukunft unserer Gemeinde mit den Kirchstandorten St. Clemens, St. Elisabeth und St. Heinrich gut gestalten können. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. 
 
Ihr Pfarrer Wolfgang Semmet